{"id":1442,"date":"2023-06-26T07:06:31","date_gmt":"2023-06-26T07:06:31","guid":{"rendered":"https:\/\/bridalcommerce.com\/?page_id=1442"},"modified":"2023-07-04T09:34:04","modified_gmt":"2023-07-04T09:34:04","slug":"vps-pflege-standardsoftware","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bridalcommerce.com\/en\/vps-pflege-standardsoftware\/","title":{"rendered":"VPS &#8211; Pflege Standardsoftware"},"content":{"rendered":"<h2>Vertragsbedingungen des Bitkom fu\u0308r die P\ufb02ege von Standardsoftware<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>A&nbsp; Vertragsgegenst&auml;nde<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>A 1&nbsp; P\ufb02egegegenstand<\/h4>\n<p>Der Anbieter erbringt die vereinbarten P\ufb02egeleistungen nur fu\u0308r die jeweils aktuelle Version der als p\ufb02egegegenstand vereinbarten Standardsoftware (&bdquo;P\ufb02egesoftware&ldquo;) gegen die vereinbarte Vergu\u0308tung. Wird im Vertrag ausdru\u0308cklich Drittsoftware als P\ufb02egesoftware vereinbart, gelten dafu\u0308r die dort beschriebenen Einschr&auml;nkungen.<\/p>\n<p>Der Anbieter erbringt &ndash; soweit vereinbart &ndash; folgende P\ufb02egeleistungen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>A 2&nbsp;&nbsp; St&ouml;rungsmanagement<\/h4>\n<p>2.1&nbsp; Entgegennahme von St&ouml;rungsmeldungen<\/p>\n<p>Der Anbieter wird w&auml;hrend seiner u\u0308blichen Gesch&auml;ftszeiten St&ouml;rungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, jeweils mit einer Kennung versehen, den vereinbarten St&ouml;rungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Ma&szlig;nahmen zur Analyse und Bereinigung von St&ouml;rungen durchfu\u0308hren. Fu\u0308r St&ouml;rungsmeldungen gilt Ziffer 2.4 AV Bitkom entsprechend. Auf Anforderung des Kunden best&auml;tigt ihm der Anbieter den Eingang einer St&ouml;rungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.<\/p>\n<p>Das St&ouml;rungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von P\ufb02egesoftware in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Ver&auml;nderungen der P\ufb02egesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.<\/p>\n<p>2.2&nbsp; Zuordnung zu St&ouml;rungskategorien<\/p>\n<p>Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene St&ouml;rungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Schwerwiegende St&ouml;rung<br \/>\n    Die St&ouml;rung beruht auf einem Fehler der P\ufb02egesoftware, der die Nutzung der P\ufb02egesoftware unm&ouml;glich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschr&auml;nkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.<\/li>\n<li>Sonstige St&ouml;rung<br \/>\n    Die St&ouml;rung beruht auf einem Fehler der P\ufb02egesoftware, der die Nutzung der P\ufb02egesoftware durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschr&auml;nkt, ohne dass eine schwerwiegende St&ouml;rung vorliegt.<\/li>\n<li>Sonstige Meldung<br \/>\n    St&ouml;rungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafu\u0308r getroffenen Vereinbarungen behandelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>2.3&nbsp; Durchfu\u0308hrung von Ma&szlig;nahmen zur St&ouml;rungsbeseitigung<\/p>\n<p>Bei Meldungen u\u0308ber schwerwiegende St&ouml;rungen und sonstige St&ouml;rungen wird der Anbieter unverzu\u0308glich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umst&auml;nde entsprechende Ma&szlig;nahmen einleiten, um zun&auml;chst die St&ouml;rungsursache zu lokalisieren.<\/p>\n<p>Stellt sich die mitgeteilte St&ouml;rung nach erster Analyse nicht als Fehler der P\ufb02egesoftware dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzu\u0308glich mit.<\/p>\n<p>Sonst wird der Anbieter entsprechende Ma&szlig;nahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten St&ouml;rung veranlassen oder &ndash; bei Drittsoftware &ndash; die St&ouml;rungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der P\ufb02egesoftware mit der Bitte um Abhilfe u\u0308bermitteln.<\/p>\n<p>Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Ma&szlig;nahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der P\ufb02egesoftware, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der P\ufb02egesoftware, unverzu\u0308glich zur Verfu\u0308gung stellen. Der Kunde wird solche Ma&szlig;nahmen zur Umgehung oder Bereinigung von St&ouml;rungen unverzu\u0308glich u\u0308bernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende St&ouml;rungen unverzu\u0308glich erneut melden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div>\n<h4>A 3&nbsp; &Uuml;berlassung Neuer Versionen<\/h4>\n<p>3.1&nbsp; Vertragliche&nbsp;Leistungen<\/p>\n<p>Der Anbieter u\u0308berl&auml;sst dem Kunden bestimmte neue St&auml;nde der P\ufb02egesoftware, um diese auf dem aktuellen Stand zu halten und St&ouml;rungen vorzubeugen. Hierbei handelt es sich um Updates der P\ufb02egesoftware mit technischen Modi\ufb01kationen, Verbesserungen, kleineren funktionalen Erweiterungen sowie Patches mit Korrekturen zur P\ufb02egesoftware oder sonstige Umgehungsma&szlig;nahmen fu\u0308r m&ouml;gliche St&ouml;rungen. Diese neuen St&auml;nde der P\ufb02egesoftware werden zusammen als &bdquo;Neue Versionen&ldquo; bezeichnet.<\/p>\n<p>Nicht Gegenstand der P\ufb02egeleistungen ist die &Uuml;berlassung von Upgrades mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen oder von neuen Produkten oder Verp\ufb02ichtungen zur Weiterentwicklung der P\ufb02egesoftware, au&szlig;er etwas anderes ist ausdru\u0308cklich vereinbart.<\/p>\n<p>3.2&nbsp; P\ufb02ichten und Rechte bei Neuen Versionen<\/p>\n<p>Der Anbieter stellt dem Kunden die Neuen Versionen der Software zur Verfu\u0308gung. Der Kunde wird Neue Versionen unverzu\u0308glich untersuchen und erkennbare M&auml;ngel unverzu\u0308glich ru\u0308gen, wofu\u0308r &sect; 377 HGB entsprechend gilt.<\/p>\n<\/div>\n<p>St&ouml;rungen und M&auml;ngel werden gem&auml;&szlig; Ziffer A 2. behandelt. Es gelten erg&auml;nzend Ziffern 2.4 und 4.1 der AV Bitkom. Soweit der Anbieter dem Kunden eine neue Version zur Verfu\u0308gung gestellt hat, p\ufb02egt er auch die Vorversion noch fu\u0308r eine angemessene &Uuml;bergangsfrist, die in der Regel drei Monate nicht u\u0308berschreitet, weiter.<\/p>\n<p>Stehen dem Kunden Mangelanspru\u0308che zu, hat er zun&auml;chst nur das Recht auf Nacherfu\u0308llung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfu\u0308llung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen beru\u0308cksichtigt.<\/p>\n<p>Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfu\u0308llung erm&ouml;glichen, au&szlig;er soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Ma&szlig;nahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Ru\u0308cksprache halten.<\/p>\n<p>Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Beru\u0308cksichtigung des Werts der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.<\/p>\n<p>Bei neuen Versionen von Drittsoftware gelten vorrangig die Gew&auml;hrleistungsregelungen des &Uuml;berlassungsvertrages zwischen Kunde und Anbieter fu\u0308r diese Drittsoftware, au&szlig;er es ist etwas anderes vereinbart. &sect; 475a BGB bleibt unber&uuml;hrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div>\n<h4>A 4&nbsp; Ansprechstelle (Hotline)<\/h4>\n<p>4.1&nbsp; Vertragliche&nbsp;Leistungen<\/p>\n<p>Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle fu\u0308r den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der P\ufb02egesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1.<\/p>\n<p>Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von P\ufb02egesoftware in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Ver&auml;nderungen der P\ufb02egesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.<\/p>\n<p>4.2&nbsp; Annahme und Bearbeitung von Anfragen<\/p>\n<p>Voraussetzung fu\u0308r die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenu\u0308ber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend quali\ufb01ziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der P\ufb02egesoftware beauftragt ist. Der Kunde ist verp\ufb02ichtet, nur u\u0308ber dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an die Hotline zu richten und dabei vom Anbieter gestellte Formulare zu verwenden. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail, Telefax und Telefon w&auml;hrend der u\u0308blichen Gesch&auml;ftszeiten des Anbieters entgegen.<\/p>\n<\/div>\n<p>Die Hotline wird ordnungsgem&auml;&szlig;e Anfragen im u\u0308blichen Gesch&auml;ftsgang bearbeiten und soweit m&ouml;glich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorliegende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel fu\u0308r die P\ufb02egesoftware verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah m&ouml;glich ist, wird der Anbieter &ndash; soweit dies ausdru\u0308cklich vereinbart ist &ndash; die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter P\ufb02egesoftware.<\/p>\n<p>Weitergehende Leistungen der Hotline, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Eins&auml;tze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdru\u0308cklich zu vereinbaren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>A 5&nbsp; Zus&auml;tzliche Leistungen<\/h4>\n<p>&Uuml;ber die Ziffern A 2. bis A 4. hinausgehende Leistungen sind nach diesem Vertrag nicht geschuldet, bedu\u0308rfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergu\u0308ten. Dies kann etwa zus&auml;tzlich vereinbarte Eins&auml;tze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstu\u0308tzung bei ver&auml;nderter Software, Kl&auml;rung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Kon\ufb01gurationsunterstu\u0308tzung betreffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>B&nbsp; Allgemeine Regelungen<\/h3>\n<p>Die folgenden Regelungen gelten gleicherma&szlig;en fu\u0308r das St&ouml;rungsmanagement (A 2.), die &Uuml;berlassung Neuer Versionen (A 3.) und die Hotline (A 4.).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>B 1&nbsp; Laufzeit<\/h4>\n<p>1.1&nbsp; Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der P\ufb02egevertrag mit der Lieferung gem&auml;&szlig; dem &Uuml;berlassungsvertrag fu\u0308r die Standardsoftware.<\/p>\n<p>1.2&nbsp; Nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit kann der P\ufb02egevertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich geku\u0308ndigt werden, erstmals aber zum Ablauf des auf den Vertragsabschluss folgenden Kalenderjahres. Daru\u0308ber hinaus kann der Vertrag vom Anbieter und Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund geku\u0308ndigt werden.<\/p>\n<p>1.3&nbsp; Ku\u0308ndigungserkl&auml;rungen sind nur schriftlich wirksam.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div>\n<h4>B&nbsp;2&nbsp; Vergu\u0308tung<\/h4>\n<p>2.1&nbsp; Pauschalvergu\u0308tung<\/p>\n<p>Der Kunde vergu\u0308tet die P\ufb02egeleistungen durch eine laufende Pauschale. Die P\ufb02egevergu\u0308tung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird vom Anbieter gegenu\u0308ber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grunds&auml;tzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Beim Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird die Vergu\u0308tung zeitanteilig geschuldet und mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.<\/p>\n<\/div>\n<p>2.2&nbsp; Vergu\u0308tung von Zusatzleistungen<\/p>\n<p>Zus&auml;tzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergu\u0308tung abgegolten sind, werden gem&auml;&szlig; Ziffer 1.1 der AV Bitkom vergu\u0308tet.<\/p>\n<p>2.3&nbsp; Anpassung der Vergu\u0308tung<\/p>\n<p>Der Anbieter beh&auml;lt sich vor, die Vergu\u0308tung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und h&ouml;chstens einmal im Jahr mit einer Anku\u0308ndigungsfrist von 3 Monaten gem&auml;&szlig; der Entwicklung des &bdquo;Index der Arbeitskosten produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich&ldquo; zu erh&ouml;hen. Der Anbieter kann daru\u0308ber hinausgehende Kostensteigerungen fu\u0308r Vorleistungen Dritter weitergeben, au&szlig;er, soweit er diese verursacht hat. Sobald sich die j&auml;hrliche Vergu\u0308tung um mehr als 5 % erh&ouml;ht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erh&ouml;hungsverlangens den Vertrag au&szlig;erordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erh&ouml;hung zu ku\u0308ndigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergu\u0308tung verlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>B 3&nbsp; Nutzungsrecht<\/h4>\n<p>Die Nutzungsrechte des Kunden an Neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der P\ufb02egesoftware entsprechen den Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der P\ufb02egesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den Neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen &Uuml;bergangszeit &ndash; die in der Regel nicht mehr als einen Monat betr&auml;gt &ndash; an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielf&auml;ltigungsstu\u0308ck archivieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>B 4&nbsp; P\ufb02ichten des Kunden<\/h4>\n<p>4.1&nbsp; Der Kunde wird den Anbieter unverzu\u0308glich u\u0308ber &Auml;nderungen der Einsatzumgebung unterrichten, auch um dem Anbieter die P\ufb02egeleistung zu erm&ouml;glichen. Daru\u0308ber hinaus stellt der Kunde sicher, dass die P\ufb02egesoftware nur in einer freigegebenen und durch die P\ufb02egesoftware unterstu\u0308tzten Einsatzumgebung eingesetzt wird. Der Anbieter schuldet keine P\ufb02ege fu\u0308r Software, die nicht in einer solchen Einsatzumgebung eingesetzt wird.<\/p>\n<p>4.2&nbsp; Soweit&nbsp;nichts&nbsp;anderes&nbsp;vereinbart&nbsp;ist,&nbsp;wird&nbsp;der&nbsp;Kunde&nbsp;alle&nbsp;dem&nbsp;Anbieter&nbsp;u\u0308bergebenen&nbsp;Unterlagen,&nbsp;Informationen&nbsp;und Daten bei sich zus&auml;tzlich so verwahren, dass diese bei Besch&auml;digung und Verlust von Datentr&auml;gern rekonstruiert werden k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>B 5&nbsp; &Uuml;bergabe<\/h4>\n<p>Soweit im Rahmen dieser Bedingungen Software u\u0308bergeben wird und nichts anderes vereinbart ist, erfolgt dies auf demselben Weg wie bei der &Uuml;berlassung der P\ufb02egesoftware.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>B 6&nbsp; Datenschutz<\/h4>\n<p>6.1&nbsp; Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschlie&szlig;lich als Auftragsverarbeiter t&auml;tig und diese Daten nur zur Vertragsdurchfu\u0308hrung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden fu\u0308r den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde tr&auml;gt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen fu\u0308r die Vertragsdurchfu\u0308hrung. Der Kunde wird mit dem Anbieter die Details fu\u0308r den Umgang des Anbieters mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.<\/p>\n<p>6.2&nbsp; Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverh&auml;ltnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Fu\u0308r das Verh&auml;ltnis zwischen Anbieter und Kunde gilt: Gegenu\u0308ber der betroffenen Person tr&auml;gt die Verantwortung fu\u0308r die Verarbeitung (einschlie&szlig;lich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, au&szlig;er soweit der Anbieter etwaige Anspru\u0308che der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden P\ufb02ichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Antr&auml;ge und Anspru\u0308che der betroffenen Person verantwortlich pru\u0308fen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner P\ufb02ichten unterstu\u0308tzen.<\/p>\n<p>6.3&nbsp; Der Anbieter gew&auml;hrleistet, dass Daten des Kunden ausschlie&szlig;lich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europ&auml;ischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens u\u0308ber den Europ&auml;ischen Wirtschaftsraum verarbeitet werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>B 7&nbsp; Geltung der AV Bitkom<\/h4>\n<p>Erg&auml;nzend gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen des Bitkom (AV Bitkom).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vertragsbedingungen des Bitkom fu\u0308r die P\ufb02ege von Standardsoftware &nbsp; A&nbsp; Vertragsgegenst&auml;nde &nbsp; A 1&nbsp; P\ufb02egegegenstand Der Anbieter erbringt die vereinbarten P\ufb02egeleistungen nur fu\u0308r die jeweils aktuelle Version der als p\ufb02egegegenstand vereinbarten Standardsoftware (&bdquo;P\ufb02egesoftware&ldquo;) gegen die vereinbarte Vergu\u0308tung. 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